Mittwoch, 2.11.2022
Bad Kreuznach durfte "Montags- und Samstagsspaziergänge" verbieten

Die Stadt Bad Kreuznach durfte im Frühjahr 2022 die Durchführung nicht angemeldeter "Montags- und Samstagsspaziergänge" durch Allgemeinverfügung verbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und eine hiergegen gerichtete Klage abgewiesen. Die Verfügungen seien zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Corona rechtens gewesen, so das VG.

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Dienstag, 25.1.2022
VG Freiburg bestätigt Untersagung von Corona-"Spaziergängen"

Die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg über die Untersagung von sogenannten "Montagsspaziergängen" ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies entschied heute das Verwaltungsgericht Freiburg und lehnte drei Eilanträge von Freiburger Bürgern ab. Die Nichtanmeldung der "Spaziergänge" verfolge offensichtlich den Zweck, vorbeugende Auflagen zu umgehen und es zu vermeiden, Verantwortliche und eine hinreichende Anzahl von Ordnern zu benennen, welche auf die Einhaltung von Auflagen hinwirkten.

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Dienstag, 4.1.2022
“Montagsspaziergänge“ in Südpfalz waren zu Recht verboten

Ein Bewohner des Landkreises Südliche Weinstraße ist mit seinem Eilantrag gegen die Untersagung von “Montagsspaziergängen“ im Landkreis Südliche Weinstraße erfolglos geblieben. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 03.01.2022 hervor. Die Interessenabwägung fiel zu Lasten des Antragstellers aus, unter anderem, weil eine Verlängerung des Verbots über den 03.01.2022 hinaus nicht geplant sei.

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