Donnerstag, 17.12.2020
Der Mitbewerber im Wettbewerbsrecht

Der Begriff "Mitbewerber" ist dem Bundesgerichtshof zufolge im Wettbewerbsrecht einheitlich auszulegen. Unabhängig davon, ob primär der Mitbewerber oder der Verbraucher geschützt werden soll, werden grundsätzlich keine verschiedenen Anforderungen an den Begriff gestellt. Eine Inkassodienstleisterin, die sich Ansprüche aus Lebensversicherungen abtreten lässt, kann somit Mitbewerberin einer Versicherungsgesellschaft sein.

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