Freitag, 10.7.2020
Nationales Recht darf innerstaatliche Erstattungsklagen bei Verjährungsfrist nicht bevorzugen

Eine nationale Rechtsvorschrift darf eine Verjährungsfrist für die auf eine missbräuchliche Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher gestützte Erstattungsklage nach EU-Recht vorsehen. Diese Frist darf aber nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.

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