Eine nationale Rechtsvorschrift darf eine Verjährungsfrist für die auf eine missbräuchliche Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher gestützte Erstattungsklage nach EU-Recht vorsehen. Diese Frist darf aber nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Mehr lesen