Freitag, 8.10.2021
Keine Miet- und Pachtminderung bei coronabedingter Gaststättenschließung

Betreiber von Gaststätten, die aufgrund hoheitlicher Corona-Beschränkungen zeitweise schließen mussten, haben kein Recht zur Minderung ihrer Miete oder Pacht. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Es liege weder ein Mangel noch Unmöglichkeit vor. Auch eine Vertragsanpassung unter dem Aspekt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage verneinte das OLG in den beiden entschiedenen Fällen. Es hat jeweils die Revision zugelassen.

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