Donnerstag, 1.10.2020
Barabfindung ausgeschlossener Minderheitsaktionäre der Dyckerhoff AG nicht angemessen

Mit Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 12.07.2013 hatte die Dyckerhoff AG ihre Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 47,16 Euro ausgeschlossen. Jetzt entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass die damals gewährte Abfindung nicht angemessen war. Allerdings setzte es die von der Vorinstanz gewährte Erhöhung der Abfindung von 52,40 Euro pro Aktie auf 52,08 Euro pro Aktie herab.

Mehr lesen