Dienstag, 11.5.2021
Kein Flüchtlingsschutz für syrische Militärdienst-Entzieher

Syrischen Asylbewerbern, die aus Furcht davor, zum Militärdienst in die syrische Armee oder zu Milizen eingezogen zu werden, ihr Heimatland verlassen haben, kann nicht allein deshalb der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim in drei Verfahren entschieden und anders lautende Urteile der Vorinstanz geändert.

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