Dienstag, 7.12.2021
Kein gemeindliches Vorkaufsrecht in Berlin-Kreuzberg

Das gemeindliche Vorkaufsrecht darf nicht ausgeübt werden, wenn zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung die Nutzung einer Milieuschutzsatzung entspricht. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg darf daher sein Vorkaufsrecht für ein Grundstück am Chamissoplatz in Kreuzberg nicht ausüben. Das Bundesverwaltungsrecht hat entschieden, dass nur die bestehende Gebäudenutzung relevant ist – nicht jedoch die Befürchtung, die Käuferin werde das Gebäude luxussanieren und damit die bisherigen Mieter verdrängen.

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