Montag, 7.3.2022
Vermieter kann keine Miete vom Jobcenter einklagen

Ein Vermieter hat trotz der Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter. Dies stellt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen klar. Die Direktzahlung solle allein die zweckentsprechende Verwendung der Unterkunftsleistungen gewährleisten, bezwecke aber keine vereinfachte Durchsetzung von Mietforderungen.

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