Donnerstag, 10.2.2022
"Berliner Mietendeckel": Mietzins-Einbehalt rechtfertigt nicht automatisch Kündigung

Hat ein Mieter im Vertrauen auf die Wirksamkeit des "Berliner Mietendeckels" Teile des Mietzinses einbehalten, so rechtfertigt dies den Vermieter nur dann zur Kündigung, wenn er den Mieter nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Unwirksamkeit des "Berliner Mietendeckels" und vor Ausspruch der Kündigung zur Nachzahlung der einbehaltenen Beträge aufgefordert oder eine Mahnung ausgesprochen hat. Dies geht aus einem Beschluss des Berliner Landgerichts hervor.

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Dienstag, 11.1.2022
Erheblicher Zahlungsverzug bei Rückstand mit mehr als einer Miete

Ein erheblicher Mietrückstand für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist allein nach der Gesamthöhe der rückständigen Teilbeträge zu bestimmen. Laut Bundesgerichtshof ist dieser jedenfalls dann nicht mehr unerheblich, wenn er die für einen Monat geschuldete Miete übersteigt. Für eine darüber hinausgehende gesonderte Bewertung der Höhe lasse das Gesetz keinen Raum.

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Mittwoch, 1.12.2021
Räumung der Wohnung trotz nachgeholter Mietzahlung in Schonfrist
Wer seine Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage begleicht, erreicht damit nur, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam wird. Hat die Vermieterin die Wohnung auch hilfsweise ordentlich gekündigt, muss sie laut Bundesgerichtshof geräumt werden. Ein Urteil des Landgerichts Berlin, das den § 569 BGB auch auf ordentliche Kündigungen ausgedehnt hatte und die Räumungsklage abwies, wurde mit deutlichen Worten aufgehoben. Mehr lesen