Donnerstag, 21.7.2022
Mieterhöhungserklärung erfordert keine Aufteilung der Modernisierungskosten nach Gewerken

Eine Mieterhöhungserklärung erfordert auch dann keine Aufteilung der Kosten nach Gewerken, wenn die Maßnahmen außerhalb der betroffenen Wohnung oder an mehreren Gebäuden ausgeführt wurden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Es genüge, wenn der Vermieter in seiner Erklärung die angefallenen Kosten als Gesamtsumme ausweist und den Instandsetzungsteil durch die Angabe einer Quote oder eines bezifferten Betrags kenntlich macht.

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