Freitag, 30.9.2022
Nichtselbsttätige Waagen können ohne eigenes Display vertrieben werden

Sogenannte nichtselbsttätige Waagen, mit denen in vielen Supermärkten das Wiegen an der Kasse ermöglicht wird, können auch ohne eigenes Display mit der CE-Kennzeichnung versehen und als vollständige Waagen in Verkehr gebracht werden. Zudem kann es genügen, die messtechnischen Werte zur Höchstlast, Mindestlast und zum Eichwert ausschließlich im Display anzuzeigen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Musterverfahren entschieden.

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