Mittwoch, 1.7.2020
Kein Entzug des Merkzeichens "H" nur wegen Volljährigkeit

Das bei Geburt wegen Trisomie 21 zuerkannte Merkzeichen "H" darf nicht allein wegen Volljährigkeit wieder entzogen werden. Wie das Sozialgericht Karlsruhe entschied, sind zwar bei Volljährigkeit die in Teil A Nr. 5 VMG geregelten "Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen" nicht mehr zu berücksichtigen. Die Hilflosigkeit könne sich allerdings auch aus den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften – insbesondere § 33b Abs. 6 Satz 3 und 4 EStG und Teil A Nr. 4 VMG – zum Nachteilsausgleich "H" ergeben.

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