Donnerstag, 10.11.2022
Keine Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer

Das Verwaltungsgericht Berlin hat Altkanzlerin Merkel (CDU) und den frühere Bundesinnenminister Seehofer (CSU) daran gehindert, als Zeugen in einem Zivilprozess auszusagen. In dem Verfahren sei es um die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand gegangen. Eine Pflicht zur Aussage hierüber berge eine Gefahr für das Recht, den Leitungsbereich eines Ministeriums ohne Rechtfertigungsdruck mit Vertrauenspersonen zu besetzen.

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