Mittwoch, 3.6.2020
Über Menschenwürdigkeit von Haftbedingungen darf nicht im PKH-Verfahren entschieden werden

Die Frage, ob eine Haftunterbringung im Einzelfall menschenwürdig ist, darf nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert, sondern muss im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 17.02.2020 bekräftigt und zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben. Denn es fehle immer noch an einer höchstrichterlichen Klärung der Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung. Zwei Männer hatten nach erfolgloser erster Instanz einer Amtshaftungsklage PKH für die beabsichtigte Berufung begehrt, waren aber mangels Erfolgsaussichten gescheitert.

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