Eine JVA-Beamtin kann keine Gutschrift ihrer Mehrstunden verlangen, die ihr Dienstherr mit Minderstunden verrechnet hat, die infolge eines coronabedingten Wegfalls ihres Tagdienstes entstanden waren. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat ihre Klage mit Urteil vom 19.04.2022 abgewiesen. Die vorübergehende Freistellung der Beamtin sei rechtmäßig gewesen, ebenso die Verrechnung.
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