Donnerstag, 1.12.2022
Herrschendes Unternehmen nach jeweiligem Umwandlungsvorgang zu bestimmen
Der Bundesfinanzhof hat die streitige Rechtsfrage entschieden, wer in einem mehrstufigen Konzern als "herrschendes Unternehmen" und wer als "abhängige Gesellschaft" anzusehen ist. Dies richte sich allein nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang, für den die Steuer nach der sogenannten Konzernklausel § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht erhoben werden soll. Demnach könne auch ein nachrangiges Unternehmen in der Beteiligungskette ein herrschendes Unternehmen sein. Mehr lesen