Donnerstag, 12.11.2020
Streit um Mehrflugdienststundenvergütung landet vor dem EuGH

Tarifvertragliche Bestimmungen, die eine zusätzliche Vergütung davon abhängig machen, dass dieselbe Zahl von Arbeitsstunden überschritten wird, ohne zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten zu unterscheiden, werfen nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts Fragen über die Auslegung von Unionsrecht auf. Deshalb hat der damit befasste Erfurter Senat den Gerichtshof der Europäischen Union um Klärung gebeten.

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