Mittwoch, 16.11.2022
Urlaubsstunden bei Mehrarbeitszuschlägen zu berücksichtigen

Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen. Das Bundesarbeitsgericht entschied am Mittwoch, dass die Regelung anderenfalls geeignet wäre, den Mitarbeiter von der Inanspruchnahme des Urlaubs abzuhalten.

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Donnerstag, 18.6.2020
EuGH soll Berücksichtigungsfähigkeit von Urlaubszeiten für Mehrarbeitszuschläge klären

Ein Tarifvertrag, der für die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden berücksichtigt und nicht auch die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer seinen bezahlten Mindestjahresurlaub in Anspruch genommen hat, könnte gegen Unionsrecht verstoßen. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 17.06.2020 den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung in dieser Frage gebeten.

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