Ein als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter kann anwaltliche Tätigkeiten für die Masse nicht über seine Vergütung als Verwalter bezahlt bekommen. Laut Bundesgerichtshof kann er seine Gebühren und Auslagen ohne vorherige gerichtliche Festsetzung aus der Masse entnehmen. Dabei handele es sich um Masseverbindlichkeiten und nicht um Kosten des Insolvenzverfahrens.
Mehr lesenNimmt ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zum Zeitpunkt des Endes des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch, wird der Anspruch auf Urlaubsabgeltung in voller Höhe als Masseverbindlichkeit eingestuft. Laut Bundesarbeitsgericht sind davon auch Ansprüche umfasst, denen keine Wertschöpfung für die Masse gegenübersteht. Die Insolvenzordnung sehe insoweit keine Einschränkung der Arbeitgeberpflichten vor.
Mehr lesenIn der Insolvenz des Arbeitgebers ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung vollständig als Masseverbindlichkeit zu berichtigen, falls der vorläufige Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (sogenannter starker vorläufiger Insolvenzverwalter) die Arbeitsleistung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch genommen hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Mehr lesenNutzt der Insolvenzverwalter ihre Arbeitskraft, haben Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens bessere Aussichten auf eine vollständige Urlaubsabgeltung: Diese Ansprüche stellen in Zukunft eine Neumasseverbindlichkeit dar und werden damit vorrangig befriedigt. Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine Rechtsprechung, wonach die Ansprüche in solche vor und nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gesplittet werden, aufgegeben.
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