Donnerstag, 23.9.2021
Masken- und Testpflicht an Schulen in Baden-Württemberg gilt vorerst weiter

In Baden-Württemberg verbleibt es vorerst auch in diesem Schuljahr bei der Masken- und Testpflicht an Schulen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat den Eilantrag einer Fünftklässlerin abgelehnt. Masken- und Testpflicht seien erforderlich für eine Rückkehr zum Präsenzunterricht, der vor dem Hintergrund der sozialen Teilhabe und der Bildungsgerechtigkeit dem Fernunterricht vorzuziehen sei.

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