Freitag, 14.8.2020
Masernschutzimpfung ist bei Kita-Wechsel nachzuweisen

Beim Wechsel der Kindertagesstätte ist der Nachweis einer Masernschutzimpfung vor Beginn der Betreuung in der neuen Einrichtung auch dann erforderlich, wenn das Kind am Tag des Inkrafttretens des "Masernschutzgesetzes" in einer anderen Kita betreut wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Magdeburg am 30.07.2020 entschieden. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Begehren, ohne Nachweis betreut zu werden, blieb erfolglos.

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