Donnerstag, 18.8.2022
Verfassungsbeschwerden gegen Masern-Impfpflicht erfolglos

Die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden betroffener Familien zurück, wie es am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen. Allerdings dürfen nur Kombinationsimpfstoffe verwendet werden, die keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken.

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Dienstag, 19.5.2020
Eilanträge gegen Nachweis der Masernschutzimpfung vor Kita-Besuch erfolglos

Es bleibt vorerst dabei: Wer sein Kind in einer Kindertagesstätte oder bestimmten Formen der Kindestagespflege unterbringen will, muss es zuvor gegen Masern impfen lassen und einen entsprechenden Nachweis dafür vorlegen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge mehrerer Eltern und ihrer jeweils einjährigen Kinder gegen die entsprechenden Regelungen im Infektionsschutzgesetz abgelehnt. Das Interesse, Kinder ohne Masernschutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen, müsse gegenüber dem Interesse an der Abwehr infektionsbedingter Risiken für Leib oder Leben einer Vielzahl von Personen zurücktreten.

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