Mittwoch, 19.5.2021
Kein Abschiebungsverbot für Kleinkinder nach Nigeria wegen Malariagefahr

In Europa geborene Kleinkinder, die von nigerianischen Eltern abstammen, genießen nicht deshalb nationalen Abschiebungsschutz, weil sie bei einer Rückkehr der Familie nach Nigeria wegen der Gefahr, an Malaria zu erkranken, mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen allgemeinen Gefahrenlage ausgesetzt wären. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden und darauf hingewiesen, dass die aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie in Nigeria an dieser Bewertung nichts änderten.

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