Donnerstag, 10.12.2020
Maklerkosten für Eigentumserwerb muss nicht der Ex-Vermieter zahlen

Einem Mieter, der wegen einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, steht kein Anspruch auf Ersatz der Maklerkosten zu. Es handele sich um keinen ersatzfähigen Schaden, da die im Zuge des Eigentumserwerbs aufgewandten Maklerkosten nicht mehr vom Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht umfasst seien, entschied der Bundesgerichtshof am 09.12.2020 in zwei Verfahren.

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