Ein entlassener Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass ihm der frühere Arbeitgeber eine Kopie seiner gesamten E-Mail-Kommunikation von ihm und über ihn zur Verfügung stellt. Das hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden. Damit hat es einer neuen Masche Grenzen gesetzt, mit der Beschäftigte in Kündigungsschutzprozessen Druck ausüben, um zumindest eine höhere Abfindung zu ergattern.
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