Freitag, 24.6.2022
Ausschöpfung anderer Therapieformen vor Magenverkleinerung nicht zwingend

Der Satz, dass eine operative Magenverkleinerung nur ultima ratio sein darf, bedeutet nicht zwingend, dass zuvor alle anderen Therapiemöglichkeiten tatsächlich ausgeschöpft worden sein müssen. Das Bundessozialgericht hat eine entsprechende Klarstellung vorgenommen. Entscheidend sei allein, dass der Eingriff medizinisch erforderlich und den anderen Optionen eindeutig überlegen sei.

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