Montag, 25.10.2021
Kein Schadenersatz wegen zu lauter Schwimmbadheizung

Die Stadt Bad Soden kann von der Firma, die sie mit der Renovierung des städtischen Schwimmbads beauftragt hat, keinen Schadenersatz wegen einer zu lauten Abgasanlage zur Beheizung des Freibads verlangen. Da die Stadt im Vorfeld nicht auf das benachbarte reine Wohngebiet hingewiesen habe, habe die Planung auch nicht die Emissionsschutzwerte des reinen Wohngebiets einhalten müssen, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

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