11 Verfassungsbeschwerden junger Menschen für mehr Klimaschutz durch die Länder sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Grundrechte schützten zwar vor unverhältnismäßigen Belastungen in der Zukunft durch Verschiebung der Last zur Reduktion der CO2-Emissionen, so das BVerfG. Konkret fehle es jedoch bereits an Reduktionsmaßgaben für die Landesgesetzgeber, denen sich wenigstens grob landesspezifische CO2-Restbudgets entnehmen ließen.
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