Dienstag, 15.2.2022
Kein Anspruch auf Luftfilter in Klassenräumen

Schüler haben keinen Anspruch auf Ausstattung der Klassenräume mit Luftfiltern, um die coronabedingten Lüftungsintervalle zu verringern. Über das zumutbare Tragen von warmer Kleidung hinaus müsse die Mindestraumtemperatur von 20°C nicht auch durch Luftreinigungsgeräte sichergestellt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster als Beschwerdeinstanz mit zwei Eilbeschlüssen.

Mehr lesen