Montag, 8.2.2021
Widerrufsrecht bei individualisierten Luftbildaufnahmen des eigenen Grundstücks

Im Streit um vorgefertigte individuelle Luftbildaufnahmen von Privatgrundstücken hat das Oberlandesgericht Koblenz die Möglichkeit zum Widerruf für Verbraucher bei sogenannten Außergeschäftsraumverträgen in der zweiten Instanz bestätigt. Dies meldet die Verbraucherzentrale Sachen am 08.02.2021. Das Widerrufsrecht sei nicht aufgrund einer Individualisierung der Aufnahmen ausgeschlossen.

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