Montag, 23.11.2020
"Bild"-Bericht über Lubitz-Grab war nur teilweise zulässig

Die "Bild"-Zeitung hätte keine Fotos vom frischen Grab des Germanwings-Todespiloten Andreas Lubitz veröffentlichen dürfen. Damit sei rechtswidrig in die Privatsphäre der klagenden Eltern eingegriffen worden, entschied der Bundesgerichtshof. Der Text dazu war allerdings zulässig, wie aus dem am 20.11.2020 veröffentlichten Urteil hervorgeht.

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