Der Veranstalter des Lollapalooza-Festivals 2019 ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zu Recht verpflichtet worden, den vom Lärm besonders betroffenen Nachbarn eine angemessene Ersatz-Unterbringung für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Die herausragende Bedeutung des Festivals für die Stadt Berlin lasse die angesichts der Stärke und Dauer der Lärmbelastung bestehende Schutzbedürftigkeit der Nachbarschaft nicht entfallen.
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