"Es ist nicht alles Lindt, was glänzt" - auch wenn der Anwalt der Allgäuer Confiserie Heilemann mit diesem Satz recht haben dürfte, darf sein Mandant seine Schokohasen künftig nicht mehr golden verpacken. Weil sie dem "Goldhasen" von Lindt zu ähnlich sahen und insofern eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten besteht, hat das Oberlandesgericht München ein entsprechendes Verbot ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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