Donnerstag, 10.11.2022
Angebotsausschluss bei abweichenden Vorgaben der Vergabeunterlagen

Versteht ein Bieter die Vorgaben eines eindeutigen Leistungsverzeichnisses falsch und gibt einen deutlich höheren Preis unter Einschluss nicht geforderter Aufgaben an, enthält sein Angebot nicht den geforderten Preis und ist von der Vergabe auszuschließen. Über die Preiskalkulation eines Nachunternehmers ist laut Bundesgerichtshof jedenfalls dann aufzuklären, wenn das Angebot möglicherweise nicht den Vorgaben im Leistungskatalog entspricht.

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