Mittwoch, 3.11.2021
Kein Leistungsverweigerungsrecht nach Aufnahme der Vertragspartei in SDN-Liste

Der Vertragspartner einer auf der US-Terrorliste (SDN-Liste) zur Umsetzung der US-Iransanktionen stehenden Partei kann die Rückzahlung einer erhaltenen Vorauszahlung nicht so lange verweigern, bis die gelistete Partei von dieser Liste gestrichen ist. Dies hat das OLG Frankfurt am Main entschieden und die Verpflichtung eines Unternehmens zur Rückzahlung einer Vorauszahlung von 27 Millionen Euro bestätigt.

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