Donnerstag, 28.10.2021
Keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder bei finanziell leistungsfähigen Großeltern

Eltern haben keine sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern, wenn finanziell leistungsfähige Großeltern vorhanden sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. In einem solchen Fall müsse ein erwerbstätiger Elternteil für den Kindesunterhalt also lediglich das Einkommen oberhalb seines sogenannten angemessenen Selbstbehalts einsetzen.

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