Donnerstag, 24.2.2022
Ausschluss Hausangestellter von Leistungen bei Arbeitslosigkeit ist EU-rechtswidrig

Die spanische Regelung, mit der Hausangestellte von Leistungen bei Arbeitslosigkeit ausgeschlossen werden, verstößt gegen das Unionsrecht. Da es sich bei den Hausangestellten fast ausschließlich um Frauen handelt, stelle der Ausschluss eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit dar. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

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