Mittwoch, 22.9.2021
Leichenschau ist kein öffentliches Amt

Wer durch eine möglicherweise falsche Diagnose eines Leichenbeschauers einen Vermögensschaden erleidet, kann diesen nicht im Rahmen der Amtshaftung geltend machen. Das Oberlandesgericht Köln sieht in der Ausstellung der Todesbescheinigung keine hoheitliche Aufgabe, weil potenziell jeder Arzt eine Leichenschau durchführen müsse und er dafür auch keine Gebühr erhebe, sondern vergütet werde. Dieser Dienst an der Allgemeinheit sei nicht mit der Tätigkeit eines Durchgangsarztes vergleichbar.

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