Auch ein adoptiertes Kind kann gegen seine leibliche Mutter einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters haben. Dies hat der Bundesgerichtshof mit einem am Mittwoch ergangenen Beschluss klargestellt. In seiner Begründung verweist er unter anderem auf das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Das Auskunftsschuldverhältnis zwischen Kind und Mutter sei zudem bereits vor der Adoption entstanden.
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