Freitag, 29.10.2021
Hygienevorschriften gelten auch für Umverteilung ausrangierter Lebensmittel

Wer auf allgemein zugänglichen Warentischen kostenlose Nahrungsmittel anbietet, die ansonsten verfallen würden, muss sich an die strengen europarechtlichen Hygienevorgaben halten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Ein Bürger hatte Tische bereitgestellt, auf denen insbesondere ausrangierte Lebensmittel eines Biomarkts zur Mitnahme deponiert wurden. Diese Praxis der Lebensmittelumverteilung hatte das Berliner Bezirksamt beanstandet – zu Recht, wie das VG entschied. Es lehnte einen gegen die Beanstandung gerichteten Eilantrag ab.

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