Donnerstag, 16.9.2021
Dieselskandal: Leasingzahlungen bei Kfz-Rückgabe nicht zu erstatten
Ansprüche aus deliktischer Haftung in Bezug auf ein vom Dieselskandal betroffenes Kraftfahrzeug, das zunächst geleast und dann gekauft worden war, erfassen die Leasingzahlungen nicht. Denn diese Zahlungen entsprechen, zumindest, wenn das Fahrzeug während der gesamten Leasingzeit genutzt wurde, dem gezogenen Nutzungsvorteil und sind damit kompensiert. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Mehr lesen