Die Präsidentin des Bayerischen Landtages hat mit diversen Äußerungen über die AfD-Fraktion im Landtag bei der Podiumsdiskussion "Lange Nacht der Demokratie" am 02.10.2020 voraussichtlich keine verfassungsmäßigen Rechte der Fraktion verletzt – dies vor allem, weil die Äußerungen auf tatsachengestützten Grundlagen beruhen, wie der Verfassungsgerichtshof Bayern in einem von der AfD angestrengten Eilverfahren entschieden hat.
Mehr lesen