Montag, 4.1.2021
AfD in Schleswig-Holstein scheitert mit Eilantrag gegen Veranstaltungsverbot

Der AfD-Landesverband Schleswig-Holstein ist mit einem Eilantrag gegen das in der Corona-Verordnung des Landes enthaltene Veranstaltungsverbot, das auch Landesparteitage erfasst, gescheitert. Der Verband sei nicht antragsbefugt, entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig. Er habe nicht dargelegt, dass er bis zum Außerkrafttreten der Verordnung am 10.01.2021 einen Landesparteitag abhalten wolle.

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