Mittwoch, 19.5.2021
Beherbergungsverbot: Niedersachsens "Landeskinderregelung" außer Vollzug gesetzt

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg hat die so genannte Landeskinderregelung der niedersächsischen Corona-Verordnung bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das grundsätzliche Verbot der Beherbergung von Personen ohne Wohnsitz in Niedersachsen zu touristischen Zwecken sei keine notwendige Schutzmaßnahme mehr. Das OVG führt damit seine Rechtsprechung zur Rechtswidrigkeit des Beherbergungsverbots nach der Corona-Beherbergungs-Verordnung des Landes fort.

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