Donnerstag, 14.3.2024
Wer auf der Flucht ist, kann nicht klagen

Ein entflohener Häftling wollte von "unterwegs" der Presse verbieten, über ihn zu berichten. Doch die Gerichte machen das nicht mit: Wer geflohen ist, hat keine ladungsfähige Adresse mehr, so das OLG Frankfurt am Main.

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Mittwoch, 4.5.2022
Zustellung an Stiftung bürgerlichen Rechts unter c/o-Adresse

Die bloße c/o-Anschrift in einer Klageschrift genügt grundsätzlich nicht den Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift. Eine Ausnahme davon macht der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.04.2022 für eine privatrechtliche Stiftung, die außer der angegebenen c/o-Adresse – der Kanzleiadresse ihres als Rechtsanwalt dort tätigen Vorsitzenden – über keine weitere Anschrift verfügt. Die Adresse sei in der Stiftungsdatenbank des Landes hinterlegt, die Partei damit eindeutig identifizierbar.

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