Freitag, 11.6.2021
Supermarkt mit Ladestelle für E-Fahrzeuge darf sonntags nicht öffnen

Stellt ein Supermarkt auf seinem Parkplatz der Kundschaft kostenlos eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge zur Verfügung, liegt hierin kein Betrieb einer Tankstelle im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes (BerlLadÖffG). Eine Ausnahme vom Sonntagsöffnungsverbot für Reisebedarf liege damit nicht vor, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.

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