Mittwoch, 1.2.2023
Tesla-Ladestationen dürfen vorerst weiterbetrieben werden

Der Elektroautobauer Tesla darf seine Ladestationen in Deutschland zunächst weiter betreiben. Das Landgericht Frankfurt am Main wies einen Eilantrag des Münchner Unternehmens Wirelane gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte zurück, wie eine Justizsprecherin gestern mitteilte. Die Wirelane GmbH, die selbst Ladesäulen aufstellt, hatte insbesondere moniert, die sogenannten Tesla-Supercharger seien nicht geeicht. Der Kunde erfahre so nicht, wieviel Strom er beispielsweise in seinem Urlaubshotel erhalten hat. Die Hotels nähmen dafür häufig eine Pauschale.

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Freitag, 22.10.2021
Mieter hat keinen Anspruch auf Ladestation-Einbau durch selbstgewählte Firma
Das Amtsgericht München hat die Klage eines Ehepaares gegen ihre Vermieterin auf Erlaubnis, eine Elektroladestation für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten durch die von ihnen selbst gewählte Firma zu errichten, abgewiesen. Mit Blick auf die Interessen der anderen Mietparteien sei es nur gerecht, eine einheitliche Lösung zu gewähren, die eine Überlastung des Stromnetzes technisch verhindern könne.
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