Der Elektroautobauer Tesla darf seine Ladestationen in Deutschland zunächst weiter betreiben. Das Landgericht Frankfurt am Main wies einen Eilantrag des Münchner Unternehmens Wirelane gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte zurück, wie eine Justizsprecherin gestern mitteilte. Die Wirelane GmbH, die selbst Ladesäulen aufstellt, hatte insbesondere moniert, die sogenannten Tesla-Supercharger seien nicht geeicht. Der Kunde erfahre so nicht, wieviel Strom er beispielsweise in seinem Urlaubshotel erhalten hat. Die Hotels nähmen dafür häufig eine Pauschale.
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