Freitag, 3.6.2022
Keine Abgabe zur Künstlersozialkasse bei einmaligem Auftrag für Webdesigner

Auch wenn das Honorar eines einmaligen Auftrags die Geringfügigkeitsschwelle von 450 Euro überschreitet, muss der Kunde keine Beiträge zur Künstlersozialkasse leisten. Das Bundessozialgericht hat einem Anwalt Recht gegeben, der einen Webdesigner mit der Erstellung seiner Kanzlei-Webseite beauftragt hatte. Die Abgabepflicht setze eine gewisse Regelmäßigkeit der Auftragserteilung voraus.

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Freitag, 1.4.2022
Flamencounterricht ist keine künstlerische Tätigkeit

Dass Flamenco keine Kunst ist, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen jüngst in einem Fall entschieden, in dem eine selbstständige Tanzdozentin, die seit 2017 hautberuflich eine Flamencoschule betreibt, auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse geklagt hatte. Die Kasse habe den Antrag zu Recht abgelehnt. Maßgeblich für die Beurteilung sei der wirtschaftliche Schwerpunkt der Tätigkeit. Dieser bestehe bei der Klägerin nicht in eigenen künstlerischen Auftritten, sondern in der Lehre, so die Begründung des Gerichts.

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