Montag, 18.7.2022
Kein Eilrechtsschutz gegen "Verbot" des Liedes "Layla" auf Volksfest

Ein Künstler, der eigenen Angaben zufolge "Ballermann-Hits" auf Veranstaltungen performt, ist mit seinem Eilantrag gegen die Stadt Würzburg gegen das "Verbot", das Lied "Layla" auf dem Kiliani-Volksfest zu spielen, gescheitert. Laut Verwaltungsgericht Würzburg hat die Stadt das Lied lediglich als sexistisch eingestuft. Hierin liege kein Verwaltungsakt. Eilrechtsschutz scheitere schon daran, dass der Künstler keine Verletzung in subjektiven Rechten glaubhaft gemacht habe, weil er nicht vorgetragen habe, für das Volksfest gebucht worden zu sein.

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Donnerstag, 14.10.2021
Ein DJ kann ein Künstler sein

Die Klage eines DJs gegen seine Einordnung als Gewerbetreibender war erfolgreich: Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Kläger seine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit als Künstler erzielt und damit keine Gewerbesteuer zahlen muss. Maßgeblich sei, dass der Kläger nicht lediglich Lieder abspiele, sondern diesen durch Vermischung und Bearbeitung einen neuen, eigenen Charakter verleihe.

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