Dienstag, 29.11.2022
Klage auf künftige Räumung bei drohender Obdachlosigkeit

Die Besorgnis, der Mieter werde sich der Räumung seiner Wohnung entziehen, kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn er Widerspruch gegen die Kündigung mit der Begründung erhebt, dass seine mehrmonatige Suche nach Ersatzwohnraum bislang erfolglos geblieben ist und ihm Obdachlosigkeit droht. Nach den Umständen des Einzelfalls kann es für die Vermieter laut Bundesgerichtshof unzumutbar sein, mit der Anrufung des Gerichts bis zum Ablauf der gesetzten Kündigungsfrist abzuwarten.

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